Das große Treffen steht fest:
Am 04.10.2025 im
Sie als Marfan Patient haben bei Beschwerden die Möglichkeit Physio-/Ergotherapie je nach Bedarf zu bekommen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Er bestimmt in Form von Richtlinien, welche medizinischen Leistungen die ca. 73 Millionen Versicherten beanspruchen können.
Link zur Heilmittelverordnung beim Gemeinsamen Bundesausschuss
Meist wird von uns Marfan Patienten vertragsärztliche Versorgung benötigt: Link vertragsärztliche Versorgung
Wichtig ist zu wissen, dass für Patienten mit Marfan ein Langfristiger Heilmittelbedarf besteht. Das bedeutet für uns, dass wir oftmals vermehrt Physio- / Ergotherapie je nach Beschwerden benötigen. In der Diagnoseliste ist Marfan auf Seite 14 aufgeführt: siehe Link
ICD-10 Code für Marfan: Q87.4
Für Patienten mit Marfan Syndrom ist keine Genehmigung bei der Krankenkasse notwendig.
Diagnosegruppen, Heilmittel und Verordnungsmengen, die wir erhalten können sind hier gut erklärt: siehe Link
WS / EX (Seiten 61-62)
AT (Seite 66)
SB 1 (Seite 93)
SB 3 (Seite 95)
In gemeinschaftlicher Arbeit haben Mitglieder unserer Gruppe einen tollen Flyer entworfen. Ihr könnt diesen unter dem Punkt Marfan-Syndrom oder hier downloaden.
Gerne senden wir euch ein Exemplar per Post. Auch mehrere Exemplare zur Auslage bei Ärzten (mit deren Einverständnis) oder Bekannten können bei uns angefragt werden.
Die BGAP (Bundesarbeitsgemeinschaft der Patient*innenstellen) hat die Informationsbroschüre "Patientenrechte und Ärztepflichten" überarbeitet.
Auf der Homepage kann sie eingesehen bzw. für 4€ plus Porto bestellt werden.